Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Hundepension, Hundetagesstätte und Hundeschule Birgit Meier (nachfolgend Inhaber genannt)

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Hundehalter und dem Inhaber.

Jeder Hundehalter, der mit dem Inhaber einen Vertrag abschließt, erklärt sich mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund gesund ist, in seinem Eigentum steht und folgende Impfungen vorweisen kann: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, und Zwingerhusten (Parainfluenza) und dass er regelmäßig gegen Flöhe und Zecken behandelt ist. Des Weiteren sollte regelmäßig eine Wurmkur erfolgen.  Er versichert weiter das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Die Hundepension, Hundetagesstätte verpflichtet sich, den aufgenommenen Hund für den vereinbarten Aufenthalt bestmöglich unterzubringen und zu versorgen. Der Inhaber wird den Hundebesitzer oder einen genannten Ansprechpartner für Notfälle unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dies bezieht sich insbesondere auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen, sowie auf Hunde, die zum Ausbrechen neigen. Die Haftung der Hundepension, Hundetagesstätte für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für diese Fälle hat der Inhaber eine Betriebshaftpflicht-versicherung

Sollte der untergebrachte Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet der Eigentümer des Hundes. Des Weiteren übernimmt der Hundebesitzer die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, die der Hund auch Menschen und Tieren zufügt. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet der Inhaber den in Betreuung gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Inhaber kann in eigenem Ermessen darüber entscheiden den betreuten Hund zu Spaziergängen außerhalb des Grundstückes mitzunehmen und dort auch ohne Leine laufen zu lassen. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt. Dem Hundehalter sind die Risiken einer Gruppenhaltung bekannt und er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass, für den Fall, dass der Hund erkrankt oder sich verletzen sollte, der Hund tierärztlich versorgt wird. Die hierbei entstehenden Kosten und etwaige Folgekosten für den Tierarzt, Medikamente etc. werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

 

Erkrankungen jeglicher Art des Hundes, sowie der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes sind vom Hundehalter bekannt zu geben. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter oder ein genannter Ansprechpartner unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung beim Inhaber. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.

Beim Ableben eines Tieres verpflichtet sich die Pension umgehend den behandelnden Tierarzt, sowie den Hundehalter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Für eine Erkrankung, Verendung des Tieres, Euthanasie des Hundes auf tierärztliche Anordnung wird vom Inhaber keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung diesbezüglich ausgeschlossen.

Wird der Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt, so geht er nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung mit Ablauf von 14 Tagen in das Eigentum des Inhabers über. Der Inhaber hat das Recht den Hund in das zuständige Tierheim zu übergeben oder weiterzuvermitteln oder woanders unterzubringen. Der Eigentumsübergang erfolgt nur, wenn der Inhaber dem Hundehalter zu Beginn der Frist auf diese Folge besonders hinweist. Sämtliche Kosten, die daraus entstehen, dass der Hund nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Pensionsdauer nicht abgeholt wird, trägt der Hundehalter.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

Pensionspreise/Kosten für die Tagesbetreuung

Die aktuellen Preise für die Unterbringung stehen in der Preisliste bzw. auf der Homepage http://www.birgitmeier-hunde.de

Sollten Sie ihren Hund früher aus der Pension abholen als angegeben, ist der für ihren Hund gebuchte Zeitraum bei der Bezahlung bindend.

Für die Hundetagesstätte gilt, dass gebuchte Tage die nicht mindestens 24 Stunden vor der schriftlichen oder mündlichen Buchung abgesagt werden, in vollem Umfang berechnet werden. Die Tagesbetreuung beginnt um 7 Uhr und endet um 18 Uhr. Zwischen 13 Uhr und 14.30 Uhr ist Mittagsruhe für die Hunde. Während dieser Zeit ist ein Holen und Bringen nicht möglich. Auch ist die Dauer der Betreuung geregelt:  

Halbe Tage:  Betreuung bis max. 5 Std.

Ganze Tage: Betreuung bis max. 10 Std.                                                                                                                                         

Verlängerung der Betreuungszeit ist nur nach Absprache möglich. Wenn freie Kapazitäten sind, ist die Buchung eines zusätzlichen Tages möglich, bedarf aber der Absprache. Es ergibt sich daraus kein Anspruch auf einen regelmäßigen Betreuungsplatz.